Maler im Aargau: Malerarbeiten innen und Fassade Malerarbeiten mit sauberer Übergabe.
Wände, Decken, Treppenhäuser und Fassaden für Mieter, Eigentümer und Verwaltungen. Pauschalpreis in CHF, auf Wunsch mit Endreinigung.
5,0Google- Offerte innert 24 hPauschalpreis in CHF
- Besichtigung gratisvor Ort, unverbindlich
- Ein Ansprechpartnervom Angebot bis zur Übergabe
- VersichertHaftpflicht · 5.0 ★ Google
Malerarbeiten für Wohnungen und Liegenschaften
Wir streichen Wohnungen, Treppenhäuser, Büros und Fassaden im Aargau und in der Deutschschweiz. Die meisten Aufträge kommen beim Mieterwechsel: Die Wohnung ist leer, der Abgabetermin steht, und bis dahin müssen Löcher gespachtelt, Wände gestrichen und die Räume sauber sein.
Weil wir auch Reinigungsfirma sind, endet unser Auftrag nicht beim letzten Anstrich. Abdeckmaterial, Farbspritzer und Baustaub räumen wir selbst weg, auf Wunsch folgt direkt die Endreinigung. Sie haben einen Ansprechpartner und eine Offerte für alles.
Was wir streichen
- Wände und DeckenDispersionsfarbe in Weiss oder im Ton Ihrer Wahl, in der Regel in zwei Anstrichen.
- RenovationsanstrichBeim Mieterwechsel, abgestimmt auf den Abgabetermin, auch kurzfristig.
- SpachtelarbeitenDübellöcher, Risse und Unebenheiten schliessen und schleifen, bevor gestrichen wird.
- Türen und HeizkörperTüren, Zargen, Fensterrahmen und Heizkörper neu lackieren oder auffrischen.
- TreppenhäuserAuch im bewohnten Haus, mit abgesperrten Bereichen und freien Wegen für die Bewohner.
- FassadenUntergrund prüfen, Schäden ausbessern, streichen. Für Ein- und Mehrfamilienhäuser.
Das ist im Pauschalpreis enthalten
In der Offerte steht genau, was gemacht wird. Was dort steht, gilt, und es kommen keine Positionen dazu.
- Besichtigung und Beratung zum Farbton
- Abdecken von Böden, Fenstern und Möbeln
- Möbel verschieben und zurückstellen
- Löcher und Risse spachteln und schleifen
- Grundieren, wo der Untergrund es braucht
- Zwei Anstriche auf Wänden und Decken
- Saubere Kanten an Decken, Leisten und Schaltern
- Abdeckmaterial und Abfall entsorgen
- Besenreine Übergabe der Räume

-
MalerarbeitenLöcher gespachtelt, Wände frisch gestrichen
VorherNachher
Vorher und nachher.
5,0Google★★★★★
«Zuverlässig, sauber, freundlich, sympathisch. Kann man nur weiterempfehlen. Sehr gerne wieder.»
★★★★★
«Sie bieten eine Abgabegarantie an, der Inhaber ist sogar persönlich vor Ort. Sogar ein Wasserhahn wurde entkalkt und repariert, ohne dass wir das verlangt hatten.»
Für wen wir streichen
Mieter
Sie ziehen aus und müssen die Wohnung gestrichen abgeben. Wir richten Termin und Ablauf nach Ihrer Wohnungsabgabe.
Eigentümer
Sie renovieren oder vermieten neu. Wir beraten zum Farbton und streichen, ohne dass Sie Möbel schleppen müssen.
Verwaltungen
Mieterwechsel mit kurzen Fristen. Räumen, Streichen und Reinigen koordinieren wir selbst.
Firmen
Büros, Praxen und Ladenlokale. Wir planen die Arbeiten so, dass Ihr Betrieb möglichst weiterläuft.
So arbeiten wir
- Schritt 1Abdecken
Böden, Fenster und Möbel schützen, Steckdosen und Schalter abkleben.
- Schritt 2Vorbereiten
Löcher und Risse spachteln, schleifen, wo nötig grundieren.
- Schritt 3Streichen
Saubere Kanten, in der Regel zwei Anstriche.
- Schritt 4Aufräumen
Abdeckmaterial raus, Räume besenrein, auf Wunsch Endreinigung.
Wohnung streichen lassen?
Kostenlose Besichtigung, Pauschalofferte in CHF innert 24 Stunden.
- Telefon
- 078 249 51 50
- Nachricht schreiben
- info@nelvogroup.ch
- Erreichbar
- Mo bis Sa, 08 bis 20 Uhr
Gut zu wissen
Mieterwechsel: streichen, reinigen, abgeben
Der häufigste Auftrag: Eine Wohnung wird frei, sie muss gestrichen und gereinigt werden, und am Ende steht die Abnahme. Wir übernehmen alles in der richtigen Reihenfolge, mit einem Ansprechpartner und einer Offerte. Räumung und Umzugsreinigung sind bei uns im Haus.
Tapeten entfernen und Untergrund vorbereiten
Alte Tapeten kommen runter, der Untergrund wird gespachtelt und vorbereitet, danach wird neu gestrichen. Ob ein Untergrund vorbehandelt werden muss, sehen wir bei der Besichtigung und schreiben es in die Offerte.
Welcher Farbton für Mietwohnungen?
In Mietwohnungen wird meist in Weiss oder einem sehr hellen Ton gestrichen, weil Verwaltungen das bei der Abgabe so erwarten. Für Eigentum beraten wir Sie gern zu warmen Weisstönen, Grautönen und gedeckten Farben.
Was kostet es, eine Wohnung streichen zu lassen?
Das hängt von Fläche, Zustand der Wände, Raumhöhe und Farbton ab. Nach einer kostenlosen Besichtigung bekommen Sie innert 24 Stunden eine Pauschalofferte in CHF. Was in der Offerte steht, gilt.
Wie lange dauert es?
Eine normale Wohnung streichen wir in wenigen Tagen. Den genauen Ablauf legen wir mit der Offerte fest und stimmen ihn mit Ihrem Abgabetermin ab.
Muss ich die Möbel selbst wegräumen?
Nein. Wir rücken Möbel zur Seite und decken Böden, Fenster und alles ab, was bleibt. Bei leeren Wohnungen geht es entsprechend schneller.
Reinigen Sie nach dem Streichen auch?
Ja. Wir sind auch Reinigungsfirma. Nach dem Streichen folgt auf Wunsch direkt die Endreinigung.
Streichen Sie auch Fassaden?
Ja. Wir streichen Fassaden von Einfamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern. Bei der Besichtigung prüfen wir den Untergrund und sagen Ihnen, was vorher nötig ist.
Muss ich beim Auszug die Wohnung streichen?
Das steht in Ihrem Mietvertrag und hängt vom Zustand der Wände ab. Normale Abnützung müssen Mieter in der Regel nicht bezahlen, starke Verschmutzung, Nikotin oder eigene Farbtöne schon. Klären Sie das am besten vorab mit der Verwaltung, wir richten uns danach.