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Frisch gestrichene, leere Wohnung mit Bockleiter, Farbwanne, Eimer und Abdeckvlies am Fenster

Maler im Aargau: Malerarbeiten innen und Fassade Malerarbeiten mit sauberer Übergabe.

Wände, Decken, Treppenhäuser und Fassaden für Mieter, Eigentümer und Verwaltungen. Pauschalpreis in CHF, auf Wunsch mit Endreinigung.

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Malerarbeiten für Wohnungen und Liegenschaften

Wir streichen Wohnungen, Treppenhäuser, Büros und Fassaden im Aargau und in der Deutschschweiz. Die meisten Aufträge kommen beim Mieterwechsel: Die Wohnung ist leer, der Abgabetermin steht, und bis dahin müssen Löcher gespachtelt, Wände gestrichen und die Räume sauber sein.

Weil wir auch Reinigungsfirma sind, endet unser Auftrag nicht beim letzten Anstrich. Abdeckmaterial, Farbspritzer und Baustaub räumen wir selbst weg, auf Wunsch folgt direkt die Endreinigung. Sie haben einen Ansprechpartner und eine Offerte für alles.

Was wir streichen

Das ist im Pauschalpreis enthalten

In der Offerte steht genau, was gemacht wird. Was dort steht, gilt, und es kommen keine Positionen dazu.

  • Besichtigung und Beratung zum Farbton
  • Abdecken von Böden, Fenstern und Möbeln
  • Möbel verschieben und zurückstellen
  • Löcher und Risse spachteln und schleifen
  • Grundieren, wo der Untergrund es braucht
  • Zwei Anstriche auf Wänden und Decken
  • Saubere Kanten an Decken, Leisten und Schaltern
  • Abdeckmaterial und Abfall entsorgen
  • Besenreine Übergabe der Räume
  • Malerarbeiten vorher Malerarbeiten nachher VorherNachher
    MalerarbeitenLöcher gespachtelt, Wände frisch gestrichen

Vorher und nachher.

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★★★★★

«Zuverlässig, sauber, freundlich, sympathisch. Kann man nur weiterempfehlen. Sehr gerne wieder.»
Petra Achatz · Google Local Guide

★★★★★

«Sie bieten eine Abgabegarantie an, der Inhaber ist sogar persönlich vor Ort. Sogar ein Wasserhahn wurde entkalkt und repariert, ohne dass wir das verlangt hatten.»
Malak Diab · Google

Für wen wir streichen

So arbeiten wir

  1. Schritt 1Abdecken

    Böden, Fenster und Möbel schützen, Steckdosen und Schalter abkleben.

  2. Schritt 2Vorbereiten

    Löcher und Risse spachteln, schleifen, wo nötig grundieren.

  3. Schritt 3Streichen

    Saubere Kanten, in der Regel zwei Anstriche.

  4. Schritt 4Aufräumen

    Abdeckmaterial raus, Räume besenrein, auf Wunsch Endreinigung.

Wohnung streichen lassen?

Kostenlose Besichtigung, Pauschalofferte in CHF innert 24 Stunden.

Erreichbar
Mo bis Sa, 08 bis 20 Uhr
Worum geht es?

Gut zu wissen

Mieterwechsel: streichen, reinigen, abgeben

Der häufigste Auftrag: Eine Wohnung wird frei, sie muss gestrichen und gereinigt werden, und am Ende steht die Abnahme. Wir übernehmen alles in der richtigen Reihenfolge, mit einem Ansprechpartner und einer Offerte. Räumung und Umzugsreinigung sind bei uns im Haus.

Tapeten entfernen und Untergrund vorbereiten

Alte Tapeten kommen runter, der Untergrund wird gespachtelt und vorbereitet, danach wird neu gestrichen. Ob ein Untergrund vorbehandelt werden muss, sehen wir bei der Besichtigung und schreiben es in die Offerte.

Welcher Farbton für Mietwohnungen?

In Mietwohnungen wird meist in Weiss oder einem sehr hellen Ton gestrichen, weil Verwaltungen das bei der Abgabe so erwarten. Für Eigentum beraten wir Sie gern zu warmen Weisstönen, Grautönen und gedeckten Farben.

Was kostet es, eine Wohnung streichen zu lassen?

Das hängt von Fläche, Zustand der Wände, Raumhöhe und Farbton ab. Nach einer kostenlosen Besichtigung bekommen Sie innert 24 Stunden eine Pauschalofferte in CHF. Was in der Offerte steht, gilt.

Wie lange dauert es?

Eine normale Wohnung streichen wir in wenigen Tagen. Den genauen Ablauf legen wir mit der Offerte fest und stimmen ihn mit Ihrem Abgabetermin ab.

Muss ich die Möbel selbst wegräumen?

Nein. Wir rücken Möbel zur Seite und decken Böden, Fenster und alles ab, was bleibt. Bei leeren Wohnungen geht es entsprechend schneller.

Reinigen Sie nach dem Streichen auch?

Ja. Wir sind auch Reinigungsfirma. Nach dem Streichen folgt auf Wunsch direkt die Endreinigung.

Streichen Sie auch Fassaden?

Ja. Wir streichen Fassaden von Einfamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern. Bei der Besichtigung prüfen wir den Untergrund und sagen Ihnen, was vorher nötig ist.

Muss ich beim Auszug die Wohnung streichen?

Das steht in Ihrem Mietvertrag und hängt vom Zustand der Wände ab. Normale Abnützung müssen Mieter in der Regel nicht bezahlen, starke Verschmutzung, Nikotin oder eigene Farbtöne schon. Klären Sie das am besten vorab mit der Verwaltung, wir richten uns danach.

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